Hier finden Sie 2014 alle Infos zur Betriebsratswahl für den Wahlvorstand, Seminare und Schulungen, Literatur, Termine, Software, Urteile und ein Forum.
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai statt (§ 13 BetrVG), beim nächsten Mal also im Frühjahr 2014.
Jeder Betriebsrat, der im Zeitraum vom 01.03.20010 bis 31.05.2010 gewählt wurde, muss 2014 wieder Betriebsratswahlen durchführen. Aber auch alle Betriebsräte, die – z.B. wegen einer Betriebsratsneugründung, nach einem Rücktritt des Betriebsrats oder einer Wahlanfechtung – nach dem 31. Mai 2010 gewählt wurden, müssen sich 2014 erneut einer Betriebsratswahl stellen.
Wird der Betriebsrat allerdings erst nach dem 01. März 2013 gewählt, hat er eine Amtszeit bis in den zu den Betriebsratswahlen 2018, da zwischen seiner Gründung und dem Beginn des nächsten regulären Wahlzeitraums (1. März 2014) weniger als 1 Jahr liegt, § 13 Abs. 3 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dort heißt es:
„Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.“
Auch wenn die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, steigt oder sinkt, bleibt der Betriebsrat bis 2014 im Amt, denn der Stichtag, der genau die Halbzeit der Amtszeit markiert, war spätestens der 31. Mai 2012.
In allen Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt, § 1 Abs. 1 BetrVG.
De Wahl wird von einem Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt. Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit - also normalerweise im Zeitraum ab Anfang Januar 2014 - bestellt der amtierende Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Wahlvorstandsvorsitzenden.
Die Betriebsratswahl selbst richtet sich nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und der Wahlordnung (WOBetrVG). Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Betriebsratswahl, auch die Beratung und Vertretung des Wahlvorstands durch einen Rechtsanwalt (am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Wahlvorstand und Betriebsrat) und der Schulung der Wahlvorstandsmitglieder.
Der Wahlvorstand stellt nach der Betriebsratswahl 2014 das Wahlergebnis fest (§§ 14 bis 18 BetrVG).
Eine Anfechtung der Betriebsratswahl (§ 19 BetrVG) ist nur binnen 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses zulässig. Danach kann nur noch die Nichtigkeit der Wahl - also ganz schwere Wahlmängel - geltend gemacht werden.
Die regelmäßige Amtszeit des 2014 gewählten Betriebsrats beträgt wieder vier Jahre (§ 21 BetrVG). Die darauf folgenden Betriebsratswahlen finden daher 2018 statt.
Wichtige Hilfsmittel für die Betriebsratswahlen 2014 im Internet:
>>> Video zur Betriebsratswahl >>> 12 gute Gründe für die Wahl eines Betriebsrats >>> Probleme vor der Betriebsratswahl >>> Betriebsratswahlkalender für die Betriebsratswahl 2014 >>> Software für die Wahl des Betriebsrats >>> Schulungen / Seminare für den Wahlvorstand >>> Referenten für die Wahlvorstandsschulung (auch Inhouse) >>> Hotline für die heiße Phase der Betriebsratswahl (Wahlvorstandshotline) >>> In BetrVG und Wahlordnung erfahrene Anwälte beraten Betriebsrat und Wahlvorstand
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Autor von Beiträgen in der Arbeitsrecht im Betrieb (AiB) Rechtsanwalt zahlreicher Betriebsräte |